Ein DAZN Abo – Mehrere Leute können gleichzeitig DAZN streamen. Darüber denken viele DAZN-Interessierte nach. Sei es, um durch das DAZN teilen auch die Gebühren zu teilen, DAZN zeitgleich auf einem Second Screen sehen zu können oder dass der Partner im Haushalt ebenfalls einen anderen DAZN streamen parallel streamen kann.
Es gibt viele Gründe und Anwendungsfälle für das DAZN teilen eines Accounts.
Hier erfährst Du, wie das genau geht, was die Beschränkungen fürs DAZN teilen sind und ob das überhaupt offiziell erlaubt ist.
DAZN teilen - Was ist möglich?
Mit einem DAZN Account können eine begrenzte Anzahl an DAZN Streams parallel gestreamt werden sowie eine begrenzte Anzahl an DAZN Empfangsgeräten registriert werden.
Mit diesen beiden Beschränkungen ergibt sich, was mit einem DAZN-Account beim Thema „DAZN zusammen nutzen“ möglich ist:
DAZN teilen: Maximal 6 Geräte
DAZN läuft auf vielen verschiedenen Endgeräten wie PC, Smartphone, Tablet, Spielekonsolen, Smart TVs, Fire TV, Sky Q und vielen mehr. Sobald Du Deine DAZN Zugangsdaten auf einem Gerät eingibst und einen Stream startest, ist dieses Gerät als eines von 6 maximal möglichen registriert.
Hast Du alle 6 verschiedenen Geräte bei DAZN registriert, kannst Du erstmal kein weiteres Gerät hinzufügen, z.B. um DAZN weiter zu teilen.
Es gibt aber die Möglichkeit, die Geräte wieder aus der Liste zu löschen und ein neues hinzuzufügen.
DAZN teilen: Maximal 2 Streams parallel
Bei DAZN kannst Du maximal 2 Streams parallel starten. Wenn Du versuchst, einen dritten Stream zu starten, wird dieser nicht starten.
Auch wenn man 6 verschiedene Endgeräte registrieren kann, können immer nur maximal 2 Geräte gleichzeitig benutzt werden.
DAZN teilen ist also mit maximal einer weiteren Person überhaupt technisch möglich.
DAZN Login-Daten weitergeben erlaubt?
Es ist laut den DAZN AGBs nicht erlaubt, die Login-Daten weiterzugeben und jemand anderen damit DAZN streamen zu lassen, obwohl bis zu zwei Geräte gleichzeitig DAZN nutzen können – erst recht nicht, um gewerbliche Zwecke damit zu verfolgen.
Das steht in den DAZN AGBs zum Thema „DAZN teilen“ – falls Du selbst nachlesen möchtest:
Der DAZN Service und alle hierüber bezogenen Inhalte sind nur für persönliche und nichtgewerbliche Zwecke. Wir erteilen Dir als Abonnenten des DAZN Services ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, den DAZN Service abzurufen und die Inhalte per Video-Streaming anzusehen. Mit Ausnahme des vorstehenden beschränkten Nutzungsrechts werden Dir keinerlei Rechte, Eigentum oder Ansprüche übertragen. Du bist nicht berechtigt, den DAZN Service zur öffentlichen Wiedergabe zu nutzen.
Du stimmst zu, dass Du zu jeder Zeit den DAZN Service nur über das erlaubte Gerät ansiehst. Du bist verpflichtet, Dein Passwort geheimzuhalten und niemals Passwörter oder andere Zugangsdaten anderen mitzuteilen oder sonst wie zugänglich zu machen
Du stimmst zu, dass Du weder den DAZN Service, ganz oder teilweise, kopierst, aufzeichnest oder speicherst (sofern nicht von uns in der Anwendungsfunktion erlaubt), umleitest, teilst, wiedergibst oder anderweitig an andere Personen verbreitest noch anderen Personen erlaubst oder ermöglichst, dies zu tun.